Diagnose und Antragstellung

Diagnose und Antragstellung


Bei Erstverdacht auf Vorliegen einer Autismus Spektrum Störung bei Ihrem Kind oder bei Ihnen selbst, erfolgt zunächst eine diagnostische Abklärung, die festgeschriebenen, bundesweit einheitlichen Standards folgt. Im Kinder- und Jugendalter erfolgt eine Diagnostik nach einer Überweisung durch den Kinderarzt bei darauf spezialisierten Praxen oder Kliniken für Kinder- und Jugendpsychiatrie. Eine Diagnostik bei Erwachsenen erfolgt ebenfalls durch spezialisierte Kliniken oder Praxen für Psychiatrie.


Liegt bei Ihrem Kind oder bei Ihnen selbst bereits eine fachärztlich festgestellte Diagnose aus dem Autismus Spektrum vor, ist die Beantragung einer ambulanten autismusspezifischen Therapie bei den zuständigen Ämtern möglich.  Hier fällt sie in den Bereich der Eingliederungshilfe. Zuständig sind hier die Leistungsträger der Sozial- oder Jugendhilfe. In manchen Fällen kann die Therapie auch  als Hilfe zur Teilhabe am Arbeitsleben (zuständig wäre hier die Agentur für Arbeit) gewährt werden.


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